Nottulner Kunstbörse
  Teilnahmebedingungen
 
   
 
 

 Teilnahmebedingungen: Kunstbörse          Stand September  2017

 

Die Kunstbörse findet jeweils im Mai an dem Wochenende vor oder nach Pfingsten, samstags 18:00 — 22:00 Uhr und sonntags 13:00 — 18:00 Uhr, statt.

Es dürfen nur Exponate aus den Bereichen bildende Kunst und Kunsthandwerk gezeigt werden, zu denen die KünstlerInnen die Urheberrechte haben. Veränderte Motive aus Vorlagenbüchern oder anderen Quellen stellen solange eine Urheberrechtsverletzung dar, wie sich das Original noch in der Kopie wiedererkennen lässt. Sie dürfen nicht ausgestellt werden.
Die Bewerbung wird erst berücksichtigt, wenn alle erforderlichen Daten vorliegen.

Benötigte Unterlagen: Kontaktdaten, Vita, 1 Foto von Ihnen, 3- 10 Fotos von Ihren Arbeiten (mit Angaben zur Technik, Größe, Entstehungsjahr). Die Bilder werden im Falle einer Zusage für das Ausstellungsverzeichnis, Plakat, Zeitung und Homepage benutzt. Die Fotos sind in folgenden Dateiformaten einzureichen: tiff oder jpg, Größe 800 x 553 bis 1200 x 800 Pixel bei 300 dpi. Mit Ihrer Unterschrift erlauben Sie dem Veranstalter, die eingereichten Bilder sowie während der Ausstellung aufgenommenen Fotos und Videos unentgeltlich für die oben genannten Zwecke zu verwenden.

Teilnehmende KünstlerInnen werden vorab in der Lokalpresse vorgestellt und erhalten eine Seite auf: www.kunstboerse-nottuln.de.tl  Kosten 10 €

Die Bestuhlung und nicht benötigte Tische müssen von den AusstellerInnen vor der Ausstellung ausgeräumt und direkt nach der Ausstellung wieder eingeräumt werden. Wer dazu nicht in der Lage ist, muss Helfer mitbringen.

Stellwände und Perlonseile mit verstellbaren Haken sind vorhanden, müssen aber eigenständig auf- und abgebaut werden. Podeste können ebenfalls bereitgestellt werden.

KünstlerInnen, die bereits an der Kunstbörse teilgenommen haben, verpflichten sich, überwiegend neue Arbeiten zu präsentieren.

Nachwuchstalente haben die gleichen Rechte wie gestandene Profis.

Einige Plätze werden vorrangig an Nottulner KünstlerInnen vergeben.

Die Aussteller verpflichten sich, weitestgehend anwesend zu sein und nicht vor Ende der Ausstellung mit dem Abbau zu beginnen.

Die Eingangstüren bleiben geöffnet. Für die Abendstunden bitte warme Kleidung mitbringen.

Die jeweilige Räumlichkeit wird vom Veranstalter zugewiesen.
Wünsche werden, soweit machbar, berücksichtigt.

Über die Teilnahme entscheidet der Veranstalter (Blickpunkt Nottuln).

Bildende Kunst wird in der „Aschebergschen Kurie" sowie der „Alten Amtmannei",  das Kunsthandwerk am „Schlaundenkmal“ und auf dem                    Joseph Moehlen Platz“ (ehemals „Kastanienplatz“) präsentiert.

Alle BewerberInnen erhalten bis zum 15. Januar eine Zu- oder Absage.

 

     Teilnahmebedingungen PDF
    
     Bewerbung 2018


 

 
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